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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leafline Media

§ 1 Geltungsbereich
Leafline Media erbringt seine Leistungen, einschließlich zukünftiger Geschäfte mit dem Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichungen oder Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn auf einzelnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder der Vertragsdurchführung verwendeten Dokumenten des Kunden (z. B. Bestell- oder Auftragsformulare) formularmäßig auf solche verwiesen wird. Die Ausführung einer beauftragten Leistung gilt nicht als Zustimmung zur Geltung kundenseitiger AGB.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen institutionellen Kunden, die bei der Beauftragung nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB handeln.
Leafline Media ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Über solche Änderungen informiert Leafline Media den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief). Die Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn er nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist Leafline Media den Kunden in der Änderungsmitteilung hin.


§ 2 Vertragsschluss, Allgemeines zur Leistungserbringung
Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel über ein Angebot von Leafline Media, in dem die maßgeblichen Leistungsinhalte und Konditionen genannt werden, und eine korrespondierende Beauftragung durch den Kunden. Eine besondere Form ist für die Beauftragung nicht erforderlich, sie soll jedoch aus Nachweisgründen in dokumentierter Form erfolgen (z. B. per E-Mail, elektronische Signatur o. ä.). Eine (fern-)mündliche Beauftragung durch den Kunden kann über eine Auftragsbestätigung durch Leafline Media dokumentiert werden. Auch die kundenseitige Buchung eines Termins für ein Kick-off-Meeting oder ähnliche Handlungen, mit denen der Kunde den Beginn der Leistungserbringung veranlasst, gelten als Dokumentation der Beauftragung durch den Kunden zu den im Angebot genannten Konditionen. Darüber hinaus können Leistungsverträge auch anderweitig zustande kommen, z. B. über ein hierfür aufgesetztes Vertragsdokument.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist das Angebot von Leafline Media, sowie die darin ggf. in Bezug genommenen Anlagen und Anhänge, wobei auch online zum Abruf hinterlegte Unterlagen durch Bezugnahme per Link oder URL-Referenz in den Vertrag einbezogen werden können.
Leafline Media schuldet die Durchführung der vertraglichen Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Soweit die Leistungen von Leafline Media die Gewinnung qualifizierten Personals beinhalten, erkennt der Kunde an, dass die Leistungspflicht von Leafline Media auf die Ermöglichung geeigneter Bewerbungen beschränkt ist, Leafline Media jedoch keine erfolgreiche Vermittlung von Personal im Sinne des Abschlusses eines Arbeitsvertrags schuldet.
Leafline Media kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen (z. B. Vorlieferanten, Freelancer, Subunternehmer).


§ 3 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, Besonderheiten bei Leistungskontingenten
Für wiederkehrend zu erbringende Leistungen (Dauerschuldverhältnis, insbesondere bei Supportdienstleistungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Bewerbungsprozessen sowie der Betreuung laufender Kampagnen) gilt eine „revolvierende Festlaufzeit“. Dies bedeutet, dass der Vertrag initial für die im Angebot angegebene Dauer gilt und sich anschließend um jeweils gleichlautende feste Zeiträume („Vertragsperioden“) verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Ist im Angebot nichts anderes angegeben, gelten feste Vertragsperioden von jeweils drei Monaten.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeitperiode ordentlich kündigen, erstmals mit Wirkung zum Ablauf der initialen Laufzeitperiode.
Vereinbaren die Parteien ein Kontingent an Leistungen, die der Kunde innerhalb der vereinbarten Laufzeitperiode sukzessive abrufen kann (z. B. eine bestimmte Anzahl an Kampagnen oder Betreuungsmonaten), gelten die im Angebot ausgewiesenen Kontingente als fest vereinbart und sind spätestens bis zum Ende der Laufzeitperiode abzurufen. Werden die Leistungskontingente vorzeitig vollständig abgerufen, so tritt die revolvierende Vertragsverlängerung bereits mit vollständigem Abruf des betreffenden Kontingents ein. Die Vertragsverlängerung tritt nicht ein, wenn der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen vor vollständigem Kontingentverbrauch schriftlich kündigt.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Darüber hinaus ist Leafline Media zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde sich in mehr als unerheblichem Umfang (z. B. zwei Rechnungen oder mehr) in Zahlungsverzug befindet.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; E-Mail ist hierfür nicht ausreichend.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Leafline Media angemessen und auf eigene Kosten bei der Vertragsdurchführung. Er benennt einen Ansprechpartner, stellt erforderliche Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit, erteilt notwendige Freigaben und stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an überlassenen Materialien verfügt.
Sofern von Leafline Media produziertes Material Bildnisse von Personen enthält, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen und Leafline Media zur Verfügung zu stellen.
Unterlässt der Kunde Mitwirkungspflichten oder erfüllt er diese nicht rechtzeitig, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten.


§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt Leafline Media dem Kunden ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein. Leafline Media steht es frei, ähnliche Arbeitsergebnisse auch für weitere Kunden zu erbringen.
An allen anderen Arbeitsergebnissen räumt Leafline Media dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, inhaltlich an die Zwecke des Vertrags gebundene Nutzungsrechte ein.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt aufschiebend bedingt und wird erst wirksam bei vollständiger Bezahlung der Vergütung.


§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie kann sich z. B. aus einer Einrichtungsgebühr und laufenden Pauschalen zusammensetzen. Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Leistungskontingente gelten als fest vereinbart. Nicht rechtzeitig abgerufene Leistungen verfallen ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Von Leafline Media im Rahmen der Leistungserbringung beschaffte Waren und Dienstleistungen Dritter (insbesondere Werbemittel) werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei SEPA-Lastschriftmandaten trägt der Kunde die Kosten etwaiger Rücklastschriften.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


§ 7 Termine, Leistungsstörungen, Höhere Gewalt
Vereinbarte Termine gelten als unverbindliche Zielvorstellungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Leafline Media ist von ihrer Leistungspflicht befreit, sofern und soweit die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare Umstände zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, Cyberangriffe).
Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.


§ 8 Haftung auf Schadensersatz
Leafline Media haftet nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettoauftragswert (bei Einmalleistungen) oder auf die in einer Vertragsperiode gezahlte Nettovergütung (bei Dauerschuldverhältnissen).
Für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden haftet Leafline Media nicht.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen, in denen Leafline Media eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.


§ 9 Garantien
(1) Leafline Media übernimmt Garantien im Rechtssinne (einschließlich Geld-zurück-Garantien oder vergleichbarer Zusagen) ausschließlich dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten sind. Ohne eine solche ausdrückliche Regelung bestehen keinerlei Garantien.
(2) Soweit im Angebot eine Garantie über eine Mindestanzahl an qualifizierten Bewerbungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorgesehen ist, gilt ein Bewerber als qualifizierter Bewerber, sobald er über einen von Leafline Media erstellten und betriebenen Funnel oder ein von Leafline Media bereitgestelltes Kontaktformular als Bewerbung beim Kunden eingeht. Eine weitergehende inhaltliche oder fachliche Prüfung der Bewerbungen durch Leafline Media ist nicht geschuldet.
(3) Der Umfang und die rechtlichen Folgen einer Garantie richten sich ausschließlich nach der jeweiligen ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln, nur für die Vertragszwecke zu verwenden und nicht unbefugt offenzulegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt bis fünf Jahre nach Vertragsende, bei existenzgefährdenden Informationen unbegrenzt.


§ 11 Datenschutz
Beide Parteien beachten alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern Leafline Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.


§ 12 Referenzkundennennung
(1) Leafline Media ist berechtigt, den Kunden auf der Webseite sowie in Marketing- und Präsentationsunterlagen als Referenzkunde zu nennen und hierfür auch das Firmenlogo bzw. Unternehmenskennzeichen des Kunden im Rahmen eines einfachen, widerruflichen Nutzungsrechts zu verwenden.
(2) Die Referenznennung einschließlich der Nutzung des Firmenlogos/Unternehmenskennzeichens ist solange zulässig, bis der Kunde einer solchen Nutzung schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Im Falle eines Widerspruchs wird Leafline Media die Referenznennung unverzüglich einstellen.
(3) Darüber hinaus ist Leafline Media berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Video- und Bildmaterial) als Referenz zu nutzen. Sofern dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Arbeitsergebnissen eingeräumt wurden, räumt der Kunde Leafline Media für die Zwecke der Referenzkundennennung ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht ein.


§ 13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie einzelne Rechte oder Pflichten hieraus dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Unberührt bleibt die Befugnis von Leafline Media, Subunternehmer einzusetzen oder Verträge auf verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu übertragen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Leafline Media.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

[Stand Juli 2024]

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